Dokumentenschlüssel: kvkk_data_subject_request_procedure
KVKK-Verfahren für Anträge betroffener Personen
Wie Anfragen zu personenbezogenen Daten sicher übermittelt, überprüft, bewertet und beantwortet werden.
- Version
- 2.1
- Zuletzt aktualisiert
- 10. August 2026
- Verantwortlicher
- EGC YAZILIM SAĞLIK HİZMETLERİ LTD. ŞTİ.
Antragstellungskanal und erforderliche Angaben
Ein Antrag kann an [email protected] oder an ZUHURATBABA MAH. ŞENYUVA SOK. INCA APT. NO:2 D:11 BAKIRKÖY, İstanbul 34147, Türkiye gesendet werden. Er muss den Namen der antragstellenden Person, eine Kontaktmöglichkeit, den Gegenstand des Antrags und begrenzte Angaben enthalten, die für die Zuordnung zum Konto ausreichen. Nicht erforderliche Gesundheitsdaten oder Passwörter dürfen nicht übermittelt werden. Für einen Antrag zum Konto einer anderen Person ist ein Vertretungsnachweis erforderlich.
Verfügbare Anfragen
- Auskunft darüber verlangen, ob Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken und auf welchen Rechtsgrundlagen dies geschieht und welche Empfängerkategorien betroffen sind.
- Korrektur unvollständiger oder ungenauer Daten und, wo die KVKK-Bedingungen erfüllt sind, Löschung, Vernichtung oder Benachrichtigung der Empfänger anfordern. Eine Beschränkung kann separat beantragt werden, sofern ein anderes geltendes Recht dieses Recht vorsieht.
- Einer automatisierten Bewertung widersprechen, eine ausdrückliche Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und Ersatz für Schäden verlangen, die durch eine rechtswidrige Verarbeitung entstanden sind. Eine Datenkopie oder ein Export kann angefordert werden, wenn das geltende lokale Recht oder das Unternehmen dies vorsieht, ohne dies als zwingendes Recht nach dem KVKK darzustellen.
Identitätsverifizierung und Antwort
Das Unternehmen darf risikogerechte zusätzliche Informationen anfordern, um zu prüfen, ob der Antrag von der betroffenen Person stammt, und um die Rechte Dritter zu schützen. Der Antrag wird je nach Art innerhalb der gesetzlichen Frist und grundsätzlich unentgeltlich beantwortet. Entstehen zusätzliche Kosten, kann der geltende gesetzliche Gebührentarif angewendet werden. Eine Ablehnung oder Teilantwort wird begründet; das Recht, sich an zuständige Behörden zu wenden, bleibt bestehen.