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Dokumentenschlüssel: consent_document_ocr_processing

OCR-Verarbeitungsbedingungen für Dokumente

Hinweis- und Einwilligungsbedingungen für den Fall, dass OCR aktiviert wird, um Text aus einem hochgeladenen Dokument zu extrahieren und in der ausgewählten Funktion zu verwenden.

Version
2.1
Zuletzt aktualisiert
10. August 2026
Verantwortlicher
EGC YAZILIM SAĞLIK HİZMETLERİ LTD. ŞTİ.

Aktivierung und Umfang der Einwilligung

  • In der aktuellen Version ist möglicherweise noch kein aktiver OCR-Anbieterablauf oder keine gesonderte OCR-Einwilligung verfügbar. Bevor die Funktion angeboten wird, werden Anbieter, Datenfluss, Empfänger, Übermittlungen und Aufbewahrung erläutert; soweit erforderlich, wird eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung eingeholt.
  • Wird OCR aktiviert, wird ein von der Nutzerin ausgewählter Test, Untersuchungsbericht, ein Rezept, eine Ultraschallbeschreibung oder ein anderes Dokument nur im Rahmen des von ihr ausgelösten Vorgangs an das OCR-System gesendet.
  • Das Extrahieren, Organisieren und Durchsuchbarmachen von Dokumenttext; dessen Anzeige im ausgewählten Bewertungs- oder Archivbildschirm; sowie die Verarbeitung des auf den Vorgang beschränkten Kontextes und der Sicherheitsprotokolle sind auf diesen Zweck beschränkt.

Genauigkeit, Aufbewahrung und Sicherheit

OCR-Ausgaben können ungenau oder unvollständig sein. Der Benutzer muss das Originaldokument prüfen und für klinische Entscheidungen einen Arzt konsultieren. Die Datei und die extrahierten Texte werden für die angeforderte Funktion und die geltenden gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt, wobei der Zugriff durch Autorisierung, sichere Übertragung, Protokollierung und Datenminimierungskontrollen eingeschränkt ist.

Einwilligung widerrufen

Wird OCR aktiviert, kann die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft über eine entsprechende Funktionssteuerung oder andernfalls über [email protected] beziehungsweise den Support widerrufen werden. Ein zulässiger Löschantrag für das Dokument oder den extrahierten Text kann über dieselben Kanäle gestellt werden. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Verarbeitung nicht. Unterliegt eine Ärztin, ein Arzt oder das Unternehmen einer gesetzlichen Dokumentationspflicht, darf die betreffende Aufzeichnung bis zum Ablauf der Frist mit beschränktem Zugriff aufbewahrt werden.